Arztpraxen gehören zu den sensibelsten Verarbeitern personenbezogener Daten überhaupt. Patientendaten – Diagnosen, Medikationen, Behandlungsverläufe – fallen unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und genießen den höchsten Schutz. Dennoch weisen viele Praxen erhebliche Datenschutzmängel auf – oft ohne es zu wissen.

Warum Datenschutz in Arztpraxen besonders wichtig ist
Datenschutzbehörden haben Arztpraxen und medizinische Einrichtungen in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus genommen. Bußgelder im fünf- bis sechsstelligen Bereich wurden verhängt – teils wegen fehlender Verträge, teils wegen ungeschützter Patientendaten, teils wegen mangelhafter IT-Sicherheit. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Maßnahmen ist Datenschutz auch für kleine Praxen gut umsetzbar.
Typische Datenschutzmängel in Arztpraxen
- Fehlendes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT): Pflicht nach Art. 30 DSGVO – aber in vielen Praxen nicht vorhanden
- Fehlende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV): Mit Abrechnungsdienstleistern, IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern
- Ungesicherte E-Mail-Kommunikation: Befunde und Arztbriefe unverschlüsselt versenden ist ein klarer DSGVO-Verstoß
- Fehlende Datenschutzhinweise: Patienten müssen bei Erstkontakt informiert werden
- Schwache IT-Sicherheit: Unverschlüsselte Geräte, fehlende Updates, kein Zugriffsschutz
- Kein Datenschutzbeauftragter: Ab 20 Personen mit regelmäßiger Datenverarbeitung ist ein DSB Pflicht
- Fehlende Löschkonzepte: Patientendaten müssen nach definierten Fristen gelöscht werden
Was fordert die DSGVO konkret von Arztpraxen?
- Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) dokumentieren und umsetzen
- Patienten über ihre Rechte informieren (Datenschutzhinweise)
- Auftragsverarbeitungsverträge mit allen relevanten Dienstleistern abschließen
- Datenpannen innerhalb von 72 Stunden bei der Aufsichtsbehörde melden
- Mitarbeitende regelmäßig schulen und zur Verschwiegenheit verpflichten
Externer Datenschutzbeauftragter – die clevere Lösung für Praxen
Viele Arztpraxen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen – aber nicht unbedingt intern. Ein externer Datenschutzbeauftragter von AM-Networks übernimmt alle gesetzlichen Pflichten, ist stets auf dem aktuellen Rechtsstand und kostet einen Bruchteil einer internen Stelle.
Leistungen im Rahmen des externen DSB:
- Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Prüfung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
- Beratung bei Datenschutzfragen im Praxisalltag
- Schulung von Mitarbeitenden
- Unterstützung bei Datenpannen und Behördenkontakten
- Jährliche Datenschutz-Überprüfung der Praxis
Häufige Fragen (FAQ)
Braucht meine kleine Praxis wirklich einen Datenschutzbeauftragten?
Ab 20 Personen, die regelmäßig mit Patientendaten arbeiten, ist ein DSB gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch kleinere Praxen profitieren erheblich von einer strukturierten Datenschutzbegleitung – schon um Bußgelder zu vermeiden.
Darf ich Patientendaten per normaler E-Mail versenden?
Nein – nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten und ohne Verschlüsselung. Befunde, Arztbriefe und Diagnosen müssen verschlüsselt übertragen werden. AM-Networks berät Sie zu geeigneten, praxistauglichen Lösungen.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Das hängt vom Umfang ab. Für eine kleine bis mittelgroße Praxis ist ein externer DSB deutlich günstiger als eine interne Stelle oder ein teures Bußgeld. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.
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